Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Brandenburg gibt es 21 Fachschulen für Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik und Sonderpädagogik (5,0% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 750 AbsolventInnen die Fachschulen für Sozialwesen in Brandenburg.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird in Brandenburg im Bildungsgang Sozialpädagogik an der Fachschule Sozialwesen als Vollzeitausbildung und in Teilzeitform jeweils in drei Jahren angeboten. An der Fachschule Sozialwesen werden außerdem der Bildungsgang Heilerziehungspflege und die Aufbaulehrgänge Heilpädagogik und Sonderpädagogik unterrichtet.
Der Unterricht gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich und in einen Wahlbereich zum zusätzlichen Erwerb der Fachhochschulreife. Die berufspraktische Ausbildung ist darin integriert.
Ziel der Ausbildung ist gemäß § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „eine vertiefte berufliche Fachbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung.“
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Brandenburg die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens die Fachoberschulreife haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:
Auch BewerberInnen, die die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife haben und eine für die Fachschule förderliche Tätigkeit ausüben, werden zur Ausbildung zugelassen. Auf Antrag der Schule können im Einzelfall Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigt werden, wenn ein den geforderten Voraussetzungen gleichwertiger Bildungsstand und beruflicher Werdegang nachgewiesen wird.
Die BewerberInnen müssen ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf mit einem Gesundheitszeugnis belegen. Bei Übernachfrage kann von den Schulen ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Ausbildung wird gemäß § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für ein halbes Jahr zur Probe aufgenommen.
Theorie/Praxis
Die schulische Ausbildung hat überwiegend theoretische, aber auch praktische Anteile. Die Ausbildung soll gemäß § 3, 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in enger Verbindung der Lernorte Schule und Praxis gestaltet werden.
Die Praxisausbildung kann von den Fachschulen im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche oder gebündelt in Praxisblöcken angeboten werden.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht in § 38 vor, dass die FachschülerInnen in der Vollzeitausbildung mindestens 1 200 Stunden Praxis in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern absolvieren müssen. Die praktische Ausbildung ist in mindestens drei verschiedenen Arbeitsfeldern durchzuführen. Die Mindestdauer der Praxisanteile beträgt jeweils 200 Stunden. In der Teilzeitausbildung werden 1 000 Stunden Praxis durch die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 200 Stunden Praxis sind von diesen FachschülerInnen in einem anderen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld zu leisten.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß § 34 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie die Abschlussprüfung in den Fächern und Lernfeldern des Pflichtunterrichts mit mindestens „ausreichend“ bestehen und eine Zusatzprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation ablegen.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Geschäftsbereich Bildung
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Telefon: (0331) 866-0
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