Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Brandenburg festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales werden u.a. die Ziele der Ausbildung, die Zugangsvoraussetzungen, die Abläufe der Ausbildung, die fachpraktische Ausbildung und die Prüfungen geregelt.
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn heißt in Brandenburg Unterrichtsvorgaben Sozialassistentin/Sozialassistent. Er legt u.a. die didaktische Konzeption des Bildungsgangs fest und bestimmt die Fächer und Lernfelder der Ausbildung.
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