Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten SozialassistentIn
In Brandenburg gibt es 20 Berufsfachschulen für Soziales (4,4% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 830 AbsolventInnen Berufsfachschulen für Soziales in Brandenburg.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie wird an der Berufsfachschule (Berufsfachschule I) angeboten und ist ein Bildungsgang nach Landesrecht. Der Unterricht an der Berufsfachschule wird ergänzt durch Pflichtpraktika in den sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern.

In der Ausbildung werden die SozialassistentInnen dazu befähigt, in beiden Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu sein.

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Brandenburg die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) haben oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.

BewerberInnen mit Fachhochschulreife, allgemeiner Hochschulreife oder einem gleichwertigen Abschluss, können die Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr beginnen und so die Ausbildungsdauer erheblich verkürzen.

Die gesundheitliche Eignung der BewerberInnen muss laut § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gewährleistet sein, damit die Ausbildung aufgenommen werden kann. Die Probezeit der Ausbildung beträgt sechs Monate.

Theorie/Praxis
Die fachpraktische Ausbildung zum/zur SozialassistentIn kann von den Berufsfachschulen in Brandenburg als Tagespraktikum und/oder als Blockpraktikum in einem oder mehreren Blöcken im Schuljahr angeboten werden. Sie erfolgt in Einrichtungen der sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfelder. Sie umfasst mindestens 800 Stunden und muss in beiden Tätigkeitsfeldern für jeweils 300 Stunden durchlaufen werden.
 
Ziel der fachpraktischen Ausbildung ist in Brandenburg nach § 34 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Orientierung im Arbeitsfeld und die „Gelegenheit zur eigenen Arbeit unter fachkundiger Anleitung".

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Sozialassistent“ oder „Sozialassistentin“ verliehen.

In Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss können die AbsoventInnen die Ausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen aufnehmen.

Im Anschluss an die  Ausbildung zum/zur SozialassistentIn können die AbsolventInnen außerdem eine einjährige Fachoberschulausbildung absolvieren, um die Zulassungsbedingungen für ein Studium an der Fachhochschule zu erlangen.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Geschäftsbereich Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: (0331) 866-0
Organigramm

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