Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz (SchulG M-V) von Mecklenburg-Vorpommern werden alle rechtlichen Regelungen in Bezug auf das Schulwesen im Land festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (GSBFSVO M-V) sind die Regelungen zur Ausbildung zum/zur SozialassistentIn enthalten.
Die Verordnung legt u.a. die Ziele der Ausbildung, die Zugangsvoraussetzungen, die fachpraktische Ausbildung und die Prüfungen fest. In Anlage 1 zu § 7 der Verordnung befindet sich die Stundentafel der Ausbildung.
Lehrpläne
Der Rahmenplan für die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn wird in Mecklenburg-Vorpommern derzeit überarbeitet. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung legt in § 7 fest: „ Die Rahmenpläne und die Stundentafeln für die einzelnen Bildungsgänge werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für die Bildungsgänge gemäß § 1 Abs. 3 im Einvernehmen mit dem Sozialministerium gesondert erlassen.“
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
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