Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 20 Höhere Berufsfachschulen Sozialassistenz (4,4% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 370 AbsolventInnen die Höheren Berufsfachschulen Sozialassistenz in Mecklenburg-Vorpommern.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie wird an der Höheren Berufsfachschule (Berufsfachschule II) angeboten.

Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und das Praktikum.   

Das Ziel der Ausbildung ist gemäß § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, dass die SozialassistentInnen dazu befähigt werden, „in verschiedenen sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen Fachkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.“

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3, 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Mittlere Reife oder eine gleichwertigen Schulabschluss haben. Die erbrachten Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik, und Kunsterziehung dürfen nicht schlechter als mit „befriedigend“ bewertet worden sein.

Die BewerberInnen sollten Grundfertigkeiten im Spiel eines Musikinstruments mitbringen.

Verfügen die BewerberInnen über die allgemeine Hochschulreife, so werden sie gemäß § 3, 5 der Verordnung direkt in die zweite Jahrgangsstufe aufgenommen. Ausländische BewerberInnen müssen gemäß § 6 der Verordnung an einem gesonderten Zulassungsverfahren teilnehmen.     

Theorie/Praxis

Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn umfasst theoretischen und fachpraktischen Unterricht und das Praktikum. Der theoretische Unterricht soll gemäß der Stundentafel für die Ausbildung in 1 000 Schulstunden und der fachpraktische Unterricht in 280 Schulstunden durchgeführt werden.

Für das Praktikum sind 40 Wochen vorgesehen. Das Praktikum wird von den BerufsfachschülerInnen in geeigneten Einrichtungen absolviert. Die Praxisstellen werden von der Schule ausgewählt oder die Schule berät die SchülerInnen bei der Auswahl.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfter Sozialassistentin“ verliehen.

Der Erwerb der Fachhochschulreife durch eine Zusatzprüfung wird in § 8, 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Bildungsgang Sozialassistenz ausgeschlossen.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: (0385) 588-0
Organigramm

Wir sind bemüht, die Inhalte zur Aus- und Weiterbildungslandschaft in den Länderübersichten aktuell und vollständig abzubilden. Bitte nutzen Sie bei Ergänzungen und Korrekturen jeweils dieses Kontaktformular am Ende jeder Seite. So können wir Ihre Anregungen direkt an der richtigen Stelle im Portal einpflegen.
Name:
E-Mail: *
Telefon:
Kommentar: *
 
Die mit einem (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
 

Meldungen aus Mecklenburg-Vorpommern

15.12.11

Aus- und Weiterbildunganbieter aufgepasst:

Erstellen Sie auf dem WiFF-Portal Ihr eigenes Profil in der neuen Datenbank der Aus- und Weiterbildungsanbieter in d...

Quelle: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

 
01.12.11

Mehr Transparenz über das Aus- und Weiterbildungssystem frühpädagogischer Fachkräfte

WiFF stellt aktualisierte Informationen zu den spezifischen Aus- und Weiterbildungsbedingungen in allen 16 Bundeslän...

Quelle: Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

 
01.11.11

Mecklenburg-Vorpommern: Nächste Internetbefragung zur Bildungskonzeption für 0 bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg- Vorpommern gestartet

Bis zum 20.11.2011 besteht die Gelegenheit, an der Internetbefragung teilzunehmen und durch Anregungen und Bewertun...

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V

 
08.08.11

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsurlaub-Anerkennungen nur noch online

Ab 01. August 2011 erfolgt die Antragstellung und -bearbeitung im Bildungsurlaub-Anerkennungsverfahren in Mecklenbu...

Quelle: Weiterbildungsdatenbank M-V "Bildungsnetz M-V"

 
20.06.11

M-V: Minister Tesch: Frühkindliche Bildung als erster Schritt des lebenslangen Lernens

Auf einer Landesfachtagung am Sonnabend, d. 18. Juni 2011, in der Fachhochschule Güstrow ziehen rund 500 Teilnehmeri...

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern