Hochschulausbildung

Frühpädagogische Studiengänge
Von den aktuell bundesweit 62 Bachelor of Arts (B.A.)- und 12 Master of Arts (M.A.)-Studiengängen werden in Berlin 5 B.A.-Studiengänge und 2 M.A.-Studiengänge angeboten. Ein Studium kann an 4 Hochschulen aufgenommen werden. Pro Jahr stehen rund 200 Studienplätze zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu allen frühpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Frühpädagogik im Bundesland Berlin finden Sie unter Studium.

Rechtliche Grundlagen

Hochschulgesetz
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) regelt alle Belange des Berliner Hochschulwesens. Die Möglichkeiten zum Studium ohne Abitur sind im neuen Hochschulgesetz unter § 11 aufgeführt.

In Berlin gibt es die Möglichkeit einer fachgebundenen Studienberechtigung: „Wer den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt, eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat, oder wer eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder Meisterin oder des Bildungsganges zum staatlich geprüften Techniker oder Technikerin oder des Bildungsganges zum staatlich geprüften Betriebswirt oder Betriebswirtin in einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Fachrichtung oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgelegt hat, kann an den Hochschulen zum Studium im betreffenden Studiengang vorläufig immatrikuliert werden.“

SozialassistentInnen können in Berlin entsprechend nach vierjähriger Berufstätigkeit fachgebunden studieren. ErzieherInnen haben durch eine Zusatzprüfung mit ihrem Abschluss die Fachhochschulreife erworben oder erwerben durch eine vierjährige Berufstätigkeit die fachgebundene Studienberechtigung.

Prüfungs- und Studienordnungen

Prüfungs- und Studienordnungen und die Anrechnungsmöglichkeiten außerhochschulischer Kompetenzen auf ein Studium werden in den einzelnen Hochschulen erstellt und entschieden. Die konzeptionelle und thematische Ausrichtung sowie die Studiengangsbezeichnung sind je nach Studiengang unterschiedlich.

Zuständigkeit

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin-Mitte
Telefon: (030) 90227-5050
Organigramm

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