Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Berlin festgelegt
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin legt u.a. Ziele der Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten fest. §§ 11 bis 13 bestimmen die Gliederung und Form des zu erteilenden Unterrichts.
Lehrpläne
Der Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Berlin nennt in den einzelnen Themenfeldern der Ausbildung zu entwickelnde Kompetenzen, legt Inhalte fest und gibt didaktische Hinweise zur Unterrichtsgestaltung.
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