Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Berlin gibt es 16 Fachschulen für Sozialpädagogik (3,8 % von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 1 100 AbsolventInnen die Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik.

Aufbau

Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Drei Schuljahre finden an der Fachschule für Sozialpädagogik statt mit drei integrierten Fachpraktika über insgesamt 44 Wochen. Die Ausbildung kann auch berufsbegleitend in Teilzeit aufgenommen werden.

Ziel der Ausbildung ist laut § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Befähigung der SchülerInnen dazu, „Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin oder Erzieher selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein." Außerdem sollen sie den Spracherwerb und Sprachentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern können.

In Berlin gibt es außerdem die Möglichkeit eines Dualen Studiengangs. In vier Jahren kann ein Bachelor „Sozialpädagogik in der Kindheit“ und die Ausbildung zum/zur ErzieherIn erworben werden.

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Berlin die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachhochschulreife an einer Fachoberschule des Fachbereichs Sozialwesen
  • Fachhochschulreife in einem anderen Fachbereich mit dem zusätzlichen Nachweis einer „für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer“
  • Mittlerer Schulabschluss in Kombination mit einer beruflichen Vorbildung (abgeschlossene Erstausbildung).

Außerdem müssen die BewerberInnen persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein und dies nachweisen können.

Die Ausbildung beginnt gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit einem halben Jahr Probezeit.

Zu einer berufsbegleitenden Ausbildung (Teilzeitausbildung) kann gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugelassen werden, wer mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausübt und das Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Teilzeitstudiums nachweist.

Theorie/Praxis
Unterricht und Praktika werden in enger Verbindung der Lernorte Fachschule und Praxis gestaltet. Die fachpraktische Ausbildung dauert insgesamt 44 Wochen (1400 Stunden). In der fachpraktischen Ausbildung sollen die FachschülerInnen sozialpädagogische Einrichtungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern von ErzieherInnen kennenlernen und sich mit den dortigen Arbeitsbedingungen umfassend vertraut machen. Die Art der übertragenen Tätigkeiten muss vom Ausbildungszweck bestimmt sein.

Im ersten Ausbildungsjahr findet ein zwölfwöchiges Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder statt, im zweiten Jahr ein zwölfwöchiges Praktikum in der Jugendarbeit, der Heimbetreuung oder der Arbeit mit behinderten Kindern oder Jugendlichen und im dritten Ausbildungsjahr ein Praktikum in einem selbst gewählten Bereich.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen. Seit dem 01. März 2010 können InteressentInnen im Land Berlin erstmalig an einer Nichtschülerprüfung zum/zur ErzieherIn teilnehmen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin-Mitte
Telefon: (030) 90227-5050
Organigramm

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