Berufsfachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich geprüften SozialassistentIn
In Berlin gibt es 17 Berufsfachschulen für Sozialassistenz (3,8% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn ist in Berlin erst seit 2008 möglich. Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 280 AbsolventInnen die Berliner Berufsfachschule für Sozialassistenz.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn dauert als Vollzeitausbildung an der Berufsfachschule (Berufsfachschule I) insgesamt zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus einem berufsübergreifenden und einem berufsbezogenen Lernbereich.

Gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll die Ausbildung die SchülerInnen zum Berufsabschluss führen und ihre Allgemeinbildung erweitern.

Zugangsvoraussetzungen

Wer in Berlin die Ausbildung zum/zur SozialassistentIn aufnehmen möchte, muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt und mindestens einen Hauptschulabschluss haben.

BewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen laut § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.“

Zum Nachweis kann von den BewerberInnen die Teilnahme an einem mündlichen oder schriftlichen Sprachtest verlangt werden. Das erste Halbjahr der Ausbildung ist gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Probezeit.

Theorie/Praxis
Zur fachpraktischen Ausbildung an den Berufsfachschulen legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in § 14 fest, dass der Unterricht an der Berufsfachschule durch Praktika ergänzt werden kann. Die Berufsfachschulen bestimmen die Gestaltung der fachpraktischen Ausbildung in eigener Verantwortung.

Da der Lehrplan zur Ausbildung nicht zugänglich ist, können weitere Aussagen zum Verhältnis von Theorie und Praxis in der Ausbildung an dieser Stelle nicht getroffen werden.

Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialassisten“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ verliehen.

Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen gemäß § 49 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie die Ausbildung mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 3,0 abschließen und Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können, die einem fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen.

Mit dem erfolgreichen Berufsabschluss und dem Erwerb des Mittleren Schulabschlusses stehen den AbsolventInnen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Sozialwesen an der Fachschule für Heilerziehungspflege, der Fachschule für Sozialpädagogik oder der Fachoberschule Fachrichtung Gesundheit und Soziales offen.


Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin-Mitte
Telefon: (030) 90227-5050
Organigramm

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