Weiterbildungsgesetz
Fort- und Weiterbildung wird in Bayern über das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) (1974) geregelt. Dabei wird die Weiterbildung als eigenständiger und gleichberechtigter Bereich des Bildungswesens angesehen. Weiterbildung hat folgende Ziele:
Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden gemäß dem Gesetz staatlich gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier. Es gibt eine Liste mit AnsprechpartnerInnen für die Erwachsenenbildung in Bayern.
Bildungsurlaub
In Bayern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte in Bayern haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Weiterbildung des Kita-Personals
Im Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (BayKiBiG) ist in Artikel 17 die wissenschaftliche Begleitung und Fortbildung der Kita-MitarbeiterInnen geregelt. Dort heißt es:
„(2) Zur Qualifizierung des pädagogischen Personals sind geeignete Fortbildungsmaßnahmen sicherzustellen und zu fördern. Hierbei sind die Fortbildungsmaßnahmen der frei-gemeinnützigen Träger in angemessener Weise zu berücksichtigen. Grundschullehrkräfte sollen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen einbezogen werden.“
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Telefon: (089) 2186-0 (Vermittlung)
Organigramm
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