Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BAYEUG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Bayern festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik enthält die formalen Regelungen zur ErzieherInnenausbildung.
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik regelt Aufbau und Inhalt der Ausbildung zum/zur ErzieherIn in Bayern. Der Lehrplan schreibt Pflichtmodule vor, die an den Fachakademien unterrichtet werden müssen.
Zum Zweck der Anrechnung der Ausbildung zur/zum ErzieherIn auf Studienleistungen gibt es neben dem herkömmlichen Lehrplan, der die Lernfelder darstellt, auch einen modularisierten Lehrplan. Lernmodule werden durch Kompetenzen/Qualifikationen beschrieben. Die im Modul zu bearbeitenden Inhalte sind nach Fächern sortiert. Fachakademien, die in Lernmodulen arbeiten, können ihren Studierenden auf Antrag die Lernmodule ausweisen und bestätigen.
Allgemeine Informationen und Links zu Verordnungen und Richtlinien, detaillierte Informationen zu Inhalten, Fächern, Lernfeldern und Materialien finden sich auf den Homepages der einzelnen Schulen oder bei der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Fachakademien für Sozialpädagogik.
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