Fachschulausbildung

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Bayern gibt es 48 Fachakademien für Sozialpädagogik (11.3% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 2 000 AbsolventInnen die Bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik.

Aufbau
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie kann gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung auch in Teilzeit absolviert werden und dauert dann bis zu sechs Jahren.

Die Vollzeitausbildung gliedert sich in den zweijährigen überwiegend theoretisch ausgerichteten Unterricht an der Schule und das anschließende einjährige Berufspraktikum. Diese Zeiten verlängern sich in der Teilzeitausbildung entsprechend.

Ziel der Ausbildung ist laut § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die SchülerInnen an der Fachakademie dazu zu befähigen, „in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher selbständig tätig zu sein.“

Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bayern die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen Mittleren Schulabschluss haben und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar
  • Erfolgreich abgeschlossenes zweijähriges Sozialpädagogisches Seminar
  • Einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.

Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Fachakademien fasst zusammen:
„Die berufliche Erstausbildung ist in der Regel der Abschluss als KinderpflegerIn. Personen mit Mittlerem Schulabschluss erhalten diese Ausbildung im zweijährigen Sozialpädagogischen Seminar an der Fachakademie für Sozialpädagogik. AbsolventInnen der Hauptschule erhalten diese über den Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege sowie zusätzlich über den Mittleren Schulabschluss bei einer Durchschnittsnote ab 2,5.“

Abweichend können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch BewerberInnen für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn zugelassen oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädagogischen Seminars erwarten lassen.

Die BewerberInnen müssen gemäß § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung außerdem durch ein aktuelles Gesundheitszeugnis ihre Eignung für den Beruf nachweisen. BewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen hinreichende Deutschkenntnisse belegen.  
Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr.

Theorie/Praxis
Die schulische Ausbildung hat überwiegend theoretische, aber auch praktische Anteile. Während der Ausbildung erwerben die SchülerInnen an der Fachakademie in insgesamt mindestens 2100 Unterrichtsstunden in fachtheoretischen und fachpraktischen Fächern umfassendes Fachwissen und theoriegeleitete Handlungskompetenzen.

Die Entwicklung der Handlungskompetenz wird in besonderem Maße durch die Praxiserfahrungen und die Praxisbetreuung unterstützt. Während der ersten beiden Schuljahre leisten die SchülerInnen mindestens 480 Praktikumsstunden in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen und Schulen ab.

Das anschließende Berufspraktikum findet in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt. In Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Ziele des Berufspraktikums bestimmt und die für das Praktikum geeigneten Praxiseinrichtungen festgelegt. Die PraktikantInnen werden durch den Unterricht an der Fachakademie begleitet. Die Praxis in allen Ausbildungsstufen wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft an der Praktikumsstelle angeleitet und durch FachdozentInnen der Fachakademie betreut.

Abschluss

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen. Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie erfolgreich eine Ergänzungsprüfung ablegen.


Ausführliche Informationen rund um die Ausbildung in allen 16 Bundesländern finden Sie in der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Telefon: (089) 2186-0 (Vermittlung)
Organigramm

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