Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn orientiert sich an den hier aufgeführten Verordnungen und Richtlinien.
Schulgesetz
Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BAYEUG) werden alle Regelungen in Bezug auf das Schulwesen in Bayern festgelegt.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
In der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege werden u.a. Ziele, Dauer und Zugangsvoraussetzungen sowie die Versetzung und Abschlussprüfung geregelt.
Lehrpläne
Der Lehrplan für die Berufsfachschule für Kinderpflege regelt die Inhalte der Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn.
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