Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn
In Bayern gibt es 56 Berufsfachschulen für Kinderpflege (12,4% von 451 Berufsfachschulen für Kinderpflege bzw. Sozialassistenz in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 2 200 AbsolventInnen die Bayerischen Berufsfachschulen für Kinderpflege.
Der Berufsabschluss zum/zur staatlich anerkannte/n KinderpflegerIn kann auch im Sozialpädagogischen Seminar (SPS) an Fachakademien für Sozialpädagogik erworben werden. Im Jahr 2010/11 haben insgesamt rund 4000 SchülerInnen das SPS besucht. Weitere Informationen
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn dauert als Vollzeitausbildung insgesamt zwei Jahre. Sie umfasst einen allgemeinbildenden, einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Lernbereich.
Ziel der Ausbildung ist es gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, den BerufsfachschülerInnen „grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im vorschulischen Alter oder frühen Schulalter" zu vermitteln.
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Bayern die Ausbildung zum/zur KinderpflegerIn aufnehmen möchte, muss gemäß § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Hauptschulabschluss haben.
Ihre Eignung für den Beruf müssen die BewerberInnen durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Wenn sie die Ausbildung nicht unmittelbar im Anschluss an den Schulbesuch aufnehmen, müssen die BewerberInnen ein amtliches Führungszeugnis beibringen. BewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen „hinreichende Deutschkenntnisse" belegen.
Gemäß § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gilt das erste Halbjahr der Ausbildung als Probezeit.
Theorie/Praxis
Der Lehrplan für die Ausbildung in Bayern legt zum Verhältnis von Theorie und Praxis fest: „Theoretische Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen."
Im Fach Sozialpädagogische Praxis sollen die BerufsfachschülerInnen gemäß Lehrplan das im Unterricht Erlernte praktisch erproben und anwenden.
Die fachpraktische Ausbildung hat gemäß § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung „in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder" zu erfolgen. An der Berufsfachschule findet begleitender Unterricht zur Vor- und Nachbereitung der Praxiseinsätze statt. Die fachpraktische Ausbildung hat insgesamt 520 Stunden zu umfassen.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger" oder „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin" verliehen.
Mit dem Abschluss wird den AbsolventInnen außerdem der Mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn die Abschlussprüfung mit „gut" oder „sehr gut" abgelegt wurde und mindestens befriedigende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden können. Der Abschluss ist in der Regel die berufliche Erstausbildung für die Ausbildung zum/zur ErzieherIn.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Telefon: (089) 2186-0 (Vermittlung)
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