Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn
In Baden-Württemberg gibt es 64 Fachschulen für Sozialpädagogik – Berufskolleg (15,1% von 423 Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialpädagogik in Deutschland). Im Schuljahr 2009/2010 verließen rund 2 300 AbsolventInnen die Baden-Württembergischen Fachschulen Sozialpädagogik – Berufskolleg.
Aufbau
Die Ausbildung zum/zur ErzieherIn wird als Vollzeitausbildung in drei Jahren angeboten. Sie gliedert sich in die zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik und in das einjährige Berufspraktikum, das von der Fachschule begleitet wird. Zweck der Ausbildung ist gemäß § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Baden-Württemberg, die FachschülerInnen darauf vorzubereiten, „Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein."
Zugangsvoraussetzungen
Wer in Baden-Württemberg die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchte, muss gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bestimmte schulische und berufliche Voraussetzungen erfüllen.
Eine der folgenden schulischen Voraussetzungen muss erfüllt werden:
Außerdem muss eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein:
BewerberInnen, die die Fachschulreife im Ausland erworben haben und die Ausbildung zum/zur ErzieherIn aufnehmen möchten, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können die Fachschulen nach bestimmten Bedingungen weitere BewerberInnen aufnehmen, wenn nicht alle Plätze nach den vorstehenden Maßgaben besetzt werden konnten.
Theorie/Praxis
Die fachpraktische Ausbildung wird von den Fachschulen im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche oder gebündelt in Praxisblöcken angeboten. Sie dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Einrichtung und Arbeitsfeld sind während der Ausbildung mindestens einmal zu wechseln. Im Anschluss an die bestandene Prüfung des schulischen Ausbildungsteils wird das einjährige Berufspraktikum absolviert.
Abschluss
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Mit dem Abschluss können die AbsolventInnen die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am Zusatzunterricht im Fach Mathematik teilgenommen und erfolgreich eine Zusatzprüfung abgelegt haben. Dies gilt auch für die externen Prüflinge. Das erste Schuljahr ist gleichzeitig Probezeit für den Erwerb der Fachhochschulreife.
Ein Großteil der Informationen zur Ausbildung an Berufsfachschulen und Fachschulen ist entnommen aus der WiFF Expertise Nr. 1: Janssen, Rolf (2010): Die Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte an Berufsfachschulen und Fachschulen. München.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Telefon: (0711) 279-0
Organigramm
Das Hochschulnetzwerk Bildung und Erziehung in der Kindheit hat gemeinsame Ausbildungsstandards, das so genannte Rah...
Erzieherinnen und Erzieher erhalten in den drei Jahren ihrer Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik eine A...
Beim Workshop "Fachkräftegewinnung" des baden-württembergischen Kultusministeriums tauschten sich am Freit...
Das Landesprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" (SBS) soll zum Kindergartenjahr 2012/2013 als ganzheitliches, zusätzlic...
Erstellen Sie auf dem WiFF-Portal Ihr eigenes Profil in der neuen Datenbank der Aus- und Weiterbildungsanbieter in d...